Unlautere Handelspraktiken sind seit Sommer 2021 gesetzlich verboten. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für die Durchsetzung der neuen Regeln zuständig.  Bei Altverträgen können Verstöße nur noch bis zum 8. Juni 2022 gemeldet werden.

Alle Verträge und Liefervereinbarungen zwischen Marktteilnehmern der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, die seit Inkrafttreten des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) am 9. Juni 2021 neu geschlossen wurden, müssen bereits die Vorgaben des Gesetzes einhalten. Bei Altverträgen wurde den Unternehmen eine Übergangsfrist eingeräumt, die am 8. Juni 2022 endet.  „Wir möchen die Marktteilnehmer noch einmal ausdrücklich daran erinnern, dass sie bis dahin ihre Verträge an das Gesetz angepasst haben müssen“, erinnert BLE-Präsident Dr. Hanns-Christoph Eiden an das Ende der Übergangsfrist bei der Vorstellung des ersten Tätigkeitsberichtes.

Konkret bedeutet dies: Umsatzstärkere Käufer müssen gegenüber ihren umsatzschwächeren Lieferanten die „schwarzen Klauseln“ und „grauen Klauseln“ des AgrarOLkG beachten. Dies bedeutet beispielsweise, dass umsatzstärkere Käufer ihren Lieferanten den Inhalt eines mündlich geschlossenen Liefervertrags auf Verlangen in Textform bestätigen müssen. Zahlungsziele von über 60 Tagen dürfen sie nicht mehr vereinbaren; bei verderblichen Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen sind es 30 Tage. Lieferungen verderblicher Erzeugnisse dürfen zudem nicht kurzfristig abbestellt werden. Des Weiteren können Listungsgebühren nur noch für Produkte vereinbart werden, die neu auf den Markt kommen.

Im Berichtszeitraum habe der Fokus der BLE darauf gelegen,  für die betroffenen Marktteilnehmer schnellstmöglich sichtbar und ansprechbar zu sein. Wenige Wochen nach Übernahme der Aufgabe sei bereits ein erstes Verfahren eingeleitet worden, das noch nicht abgeschlossen ist. Nach weiteren Hinweisen auf Verstöße  habe die BLE zu Jahresbeginn weitere Verfahren eingeleitet und Ermittlungen aufgenommen.

„Wir sind der Überzeugung, dass nicht nur durch Abschreckung und Sanktionen, sondern auch durch einen modernen, kooperativen Regulierungsansatz Missstände für Betroffene beseitigt werden können“,  erklärt der BLE-Präsident. Neben Sanktionsverfahren bei Verstößen sei es ein besonderes Anliegen, die Unternehmen durch Dialog und Orientierungshilfen bei der Anwendung des Gesetzes zu unterstützen und sie für einen fairen Umgang innerhalb der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu gewinnen. Dies spiegelt sich auch im Tätigkeitsbericht wider.

Für das Jahr 2022 plant die Behörde auf allen Stufen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette eine Befragung  zu ihren Erfahrungen mit unlauteren Handelspraktiken. Weiterhin soll das Informations- und Kommunikationsangebot zu unlauteren Handelspraktiken aktualisiert und ergänzt werden. So soll ein  anonymes Online-Hinweisgebersystems eingerichtet werden.

Weitere Informationen und der vollständige Bericht sind verfügbar unter www.ble.de/utp