Nach der erfolgreichen Initiative in Mitteldeutschland startet die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) am 25. November eine bundesweite Kampagne zur Gemeinwohl-Verpachtung. Mit einem Treckerflashmob übergeben die Akteure einen Kriterienkatalog zeitgleich in mehr als 25 Städten.

Nur 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen ist auch im Eigentum von Bäuerinnen und Bauern, die meisten Betriebe müssen daher noch Land hinzupachten. Landeigentümer:innen haben damit einen großen Einfluss darauf, wie ihr Land bewirtschaftet wird. Etwa 10 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind in öffentlicher Hand, das heißt im Besitz von Städten, Kommunen und Gemeinden. Mit der neuen Kampagne richtet sich die AbL an diese Landeigentümer:innen und übergibt am 25. November einen Kriterienkatalog zur Gemeinwohlverpachtung im ganzen Bundesgebiet in Kommunen und Städten zwischen Hamburg, München, Köln und Dresden. Der Aktionschwerpunkt liegt in Erfurt.

Um die regionale Agrarstruktur und damit die ländlichen Räume zu stärken, fordert die AbL von öffentlichen Landeigentümern eine zielgerichtete, gemeinwohlorientierte Auswahl von Pächter:innen. „Öffentliches Land gehört per Definition allen Bürgerinnen und Bürgern. Es sollte demnach an erster Stelle dem Gemeinwohl dienen“, so die Initiatoren. Sie fordern, dass die öffentliche Hand ihre Gestaltungsmacht nutzt, um ortsansässige Betriebe zu fördern, die regional und bedarfsorientiert vermarkten, Tier-, Umwelt-, und Naturschutzleistungen erbringen, Arbeitsplätze schaffen und damit wirtschaftlich und sozial eine tragende Säule in der Gesellschaft einnehmen.

Erste Landeigentümer:innen haben die gemeinwohlorientierte Verpachtung bereits realisiert. So verpachtet beispielsweise die Evangelische Kirche Mitteldeutschland ihr Land bereits seit 2016 nach sozial-ökologischen Kriterien. Auch andere Städte, Bistümer und Gemeinden haben neue Kriterien für eine Pachtvergabe entwickelt. Beispiele dafür sind die Städte Kyritz, Pulheim, Bonn oder die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein sowie die Diözese Münster.

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Der AbL-Kriterienkatalog