Die Gebrüder Andreas und Klaus Engemann vom Biolandhof Engemann sind überzeugte Biobauern, die Getreide, Gemüse und Obst anbauen und vermarkten. Sie gehören dem Anbauverband Bioland an. Durch die Mitgliedschaft haben sie sich bewusst entschieden, noch strengere Richtlinien einzuhalten, als die EG-Ökoverordnung vorschreibt. Das betrifft zum Teil auch die Frage, welches Saatgut sie verwenden dürfen und welches nicht. Wir haben Andreas Engemann gefragt, was das für ihren Biobetrieb bedeutet.

FairBio e.V. Nehmen wir als Beispiel Ihren Gemüseanbau. Wie entscheiden Sie, welches Saatgut Sie nehmen?

Andreas Engemann: Wichtig ist für uns natürlich zunächst einmal der Kundenwunsch. Möchte er z.B. eine frühe Möhre oder eine späte, bei der gute Lagereigenschaften wichtig sind. Weil wir die ökologische Saatgutzüchtung unterstützen wollen, bemühen wir uns, vorrangig bei Saatgutfirmen zu kaufen, die Biosaatgut nach vorne bringen. Alle Saatgutfirmen haben Kataloge, in denen die Eigenschaften der einzelnen Sorten teilweise detailliert beschrieben werden. Wir orientieren uns am sogenannten Ökumenischen Sortenratgeber. Dieser wird von den Anbauverbänden herausgegeben und ist auf den Ökolandbau abgestimmt ist. Hierin sind auch konventionell gezüchtete Sorten aufgelistet, denn je nach Gemüsesorte gibt es eine unterschiedliche Verfügbarkeit.

Der Ökolandbau muss, wo es geht, biologische Sorten einsetzen. Ein Rückgriff auf konventionelles Saatgut ist erlaubt, wenn es die entsprechende Sorte bzw. die Eigenschaften nicht in Bio gibt. Aber dann darf das konventionelle Saatgut nicht behandelt und nicht gebeizt worden sein. Für bestimmte Sorten wie z.B. Schlangengurken, Hokkaidokürbis und Rote Beete ist nur noch BioSaatgut erlaubt, da es dieses in großer Auswahl gibt.

FairBio e.V.: Welche Unterschiede gibt es zwischen den Richtlinien der Anbauverbände und der EG-Öko-Verordnung in Bezug auf Saatgut?

Engemann: Die Verwendung von Hybridsaatgut ist sowohl bei den Anbauverbänden als auch nach der EG-Öko-Verordnung erlaubt. Aber die Anbauverbände erlauben kein CMS-Saatgut. CMS bedeutet cytoplasmatische männliche Sterilität. Hier kommen Zellfusionstechniken zum Einsatz, die zwei artfremde Zellen miteinander verschmelzen. Hierin sehen die Anbauverbände wie Bioland, Demeter oder Naturland mindestens eine Vorstufe zur Gentechnik. Die EG-Öko-Verordnung sieht das anders und erlaubt CMS-Saatgut. Meiner Meinung nach müsste die EG-Öko-Verordnung entsprechend angepasst werden. Hier ist eine Gleichbehandlung zwischen „EU-Bio“ und „Verbands-Bio“ erforderlich. Denn wir, als Betrieb eines Bio-Verbandes, sind durch diese Regelung schlechter gestellt. Zurzeit gibt es eine ganze Reihe von Züchtungsansätzen wie z.B. CRISPR/Cas, die in eine ähnliche Richtung wie CMS gehen und für die es in der EG-Öko-Verordnung noch keine Regelung gibt. Auch hier besteht dringender Klärungsbedarf.

FairBio e.V.: Haben Sie durch diese unterschiedlichen Regelungen Nachteile?

Engemann: Mit CMS-Saatgut lässt sich ein wesentlich höherer Ertrag erzielen. Nehmen wir als Beispiel den Chicorée. Wir können mit normalem Hybrid-Saatgut von einer Zuchtkiste ungefähr 30 bis 40 kg ernten – mit CMS-Saatgut bis zur doppelten Menge, dazu noch in einer optisch einheitlicheren Qualität. Außerdem ist der CMS-Chicorée zur gleichen Zeit erntereif. Das ist ein Vorteil, denn aus technischen Gründen müssen die Zuchtkisten gleichzeitig abgeerntet werden. Bei den samenfesten Sorten müsste ich große und kleine Chicorée gleichzeitig abernten obwohl die kleineren besser noch zwei Tage weiterwachsen müssten. Bei anderen samenfesten Gemüsesorten sind mehrere Erntedurchgänge nötig.

Die günstigere Produktion von CMS-Gemüse schlägt sich natürlich auch auf den Preis nieder. Unsere Ware kann dadurch unter Preisdruck geraten. Das wird insbesondere bei der Vermarktung über den Großhandel oder Lebensmitteleinzelhandel deutlich. In der Direktvermarktung oder bei der Belieferung von Bioläden ist der Preisdruck nicht so hoch und ich kann da entsprechend informieren.

FairBio e.V.: Wäre das Problem noch größer, wenn für den Bio-Anbau auch Hybridsaat nicht erlaubt wäre?

Engemann: Ganz sicher. Nehmen wir als Beispiel den Blumenkohl. Der Großhandel will uniforme Waren. Das Standardmaß für Blumenkohl ist die sogenannte „Achterkiste“: 8 Blumenkohlköpfe müssen in eine Kiste passen. Die können dann im Laden zu einem einheitlichen Stückpreis verkauft werden, das macht dort weniger Arbeit, da die Ware nicht gewogen werden muss. Aber samenfeste Sorten sind weniger einheitlich in Aussehen und Größe. Bei einer reinen Direktvermarktung über den Wochenmarkt oder über Abokisten kann ich die Unterschiede vermitteln. Eigentlich sind unterschiedliche Größen ja auch von Vorteil, denn die Kunden wollen sie ja. Die Mutter mit Kindern braucht einen großen, die ältere Dame braucht z.B. nur einen kleinen Kohlkopf.

FairBio e.V.: Gibt es für Sie als Biolandbetrieb genügend Saatgut zur Auswahl?

Engemann: Wir haben im Biobereich lange nicht die Auswahl und Sortenentwicklung wie im konventionellen Bereich. Insbesondere bei Kohl wie Wirsing, Kohlrabi oder Brokkoli wird die Auswahl immer kleiner. Denn die Saatgutzüchter steigen immer mehr auf CMS-Saatgut um. Allmählich baut sich aber auch eine Parallelschiene auf, da Bio ja zunehmend beliebter wird.

FairBio e.V.: Wie gehen Sie mit den genannten Problemen um?

Engemann: Noch gibt es zu wenig Bio-Gemüse auf dem Markt, ansonsten wäre der Druck auf die Öko-Landwirte sicherlich stärker. Gut ist, dass der Naturkostgroßhandel immer wieder Aufklärungsarbeit leistet und deutlich macht, dass Verbandsware nicht vom CMS-Saatgut stammt. Die Verbraucher müssen darüber aufgeklärt werden. Das ist zwar mühselig, aber einen anderen Weg sehe ich nicht.

FairBio e.V.: Was müsste sich ändern?

Engemann: Wenn man Leute fragt, ist Gentechnikfreiheit ein wichtiges Argument um Biolebensmittel zu kaufen. Aber den Verbrauchern ist ja in der Regel gar nicht bewusst, dass es beim Saatgut Unterschiede gibt. Wir müssen immer wieder darüber schreiben und darüber reden, damit das Thema Saatgut in der Bevölkerung zum Thema wird.
Ware, die aus CMS-Saatgut gezogen wurde, muss nicht gesondert gekennzeichnet werden. Als Laie, aber auch als Biolandwirt, kann ich mit dem bloßen Auge nicht erkennen, ob das Gemüse aus CMS-Saatgut stammt oder nicht. Sicher sein können die Kunden nur, wenn sie Verbandsware kaufen, da hier CMS-Saatgut verboten ist. Damit Verbraucher überhaupt auf das Problem aufmerksam gemacht werden, sollte Ware, die aus CMS-Saatgut stammt, auch so ausgezeichnet werden.

Am besten wäre es natürlich, dass auch nach der EG-Öko-Verordnung CMS-Saatgut nicht mehr erlaubt ist. Hier muss eine Gleichheit zu den Richtlinien der Anbauverbände hergestellt werden. Denn ich stimme unserem Anbauverband zu, dass Eingriffe in die Zellstrukturen mindestens eine Vorstufe zur Gentechnik sind – und das passt nicht zum Öko-Anbau.

Nicht zuletzt brauchen wir eine viel stärkere Förderung der ökologischen Saatgutzüchtung. Kleinere Saatgutfirmen brauchen Unterstützung, damit die Saatgutvielfalt erhalten bleibt und der Ökolandbau an regionale Standortbedingungen angepasste Sorten zur Verfügung hat. Und natürlich sollte auch die Saatgutvermehrung durch Landwirte gesichert bleiben. Das ist insbesondere im Getreidebau wichtig. Patente auf Saatgut sind der falsche Weg.