Die österreichische Wettbewerbsbehörde bringt in 16 Fällen Geldbußenanträge gegen MPreis beim Kartellgericht ein. Wegen Verstößen gegen das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG)  fordert sie eine Verhängung von angemessenen Geldbußen.

Wie die Bundeswettbewerbsbehörde mitteilte, habe sie Informationen vorliegen, wonach MPreis an Lieferant:innen von Agrar- und Lebensmittelprodukten sogenannte Proforma-Rechnungen über unterschiedlich hohe Pauschalbeträge versandt habe. Dabei  hätten die verlangten Zahlungen nicht im Zusammenhang mit den von diesen gekauften Produkten standen. Konkret wurden von MPreis Zahlungen zur Unterstützung eines Transformationsprozesses im MPreis Unternehmen gefordert. Die BWB brachte wegen des Verstoßes gegen das FWBG durch MPreis gegenüber 16 Lieferant:innen jetzt Anträge am Kartellgericht ein. Sofern Zahlungen geleistet wurden, hat MPreis diese an die Lieferant:innen bereits zurückgezahlt.

Bei MPreis handelt es sich um ein Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels mit Sitz in Tirol, welches 279 Filialen im Westen Österreichs und in Südtirol betreibt und insbesondere in Tirol über eine starke Marktposition verfügt.

Gemäß dem Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz ist es einem/einer Käufer:in verboten, von Lieferant:innen Zahlungen zu verlangen, die nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen des Lieferant:innen stehen, sofern ein wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Unternehmen besteht.

Das FWBG dient unter anderem dem Schutz von Lieferant:innen von Agrar- und Lebensmittelnahversorgungsprodukten gegenüber wirtschaftlich überlegenen Käufer:innen. Unfaire Handelspraktiken und damit verboten sind  beispielsweise einseitige Vertragsänderungen, das Verlangen von Zahlungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen des Lieferanten stehen, die rechtswidrige Nutzung von Geschäftsgeheimnissen, die Androhung von Vergeltungsmaßnahmen falls ein Unternehmen bei Behörden eine Beschwerde einreichen will. Nach dem FWBG können für einen Verstoß gegen das Verbot der Anwendung unlauterer Handelspraktiken Geldbußen von bis zu EUR 500.000 durch das Kartellgericht verhängt werden.

Die BWB veröffentlichte im Oktober 2022 ihren Fairnesskatalog für Unternehmen, welche eine Übersicht über das FWBG sowie die erlaubten bzw. verbotenen Handelspraktiken gibt. Das FWBG trat mit 01.01.2022 in Kraft. Die BWB wurde mit dem Vollzug dieses Gesetzes als Durchsetzungsbehörde betraut. Betroffene Lieferant:innen können sich ebenfalls an das Fairness-Büro mit einer Beschwerde wenden.